Wenn Ihre Überfahrt verspätet oder storniert wird, wird die Fährgesellschaft immer versuchen, Ihnen eine alternative Überfahrt oder eine Rückerstattung anzubieten, wenn es keine Alternative gibt. Je nach Grund der Verspätung/Stornierung können Sie möglicherweise auch eine Entschädigung erhalten.
Eine zusätzliche Entschädigung ist normalerweise nur möglich, wenn die Fährgesellschaft für die Verspätung/Stornierung verantwortlich ist. Sie erhalten also keine Entschädigung für Verspätungen aufgrund von Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z. B. schlechtes Wetter und Streiks. Aus diesem Grund empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung, die Sie gegen Ereignisse höherer Gewalt absichert.
Wenn Sie in Europa reisen, können Sie sich auf der Website der Europäischen Kommission über Ihre Rechte im Falle von Verspätungen und Stornierungen informieren.